Matthias Obereisenbuchner

Diplom-Psychologe  Psychotherapeut

Praxis für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

 

 



Kosten

 

Gesetzliche Krankenkassen

Bei entsprechender Indikation werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel von den Kassen übernommen. Dafür bedarf es eines Antrages auf Kostenübernahme und eines Berichtes an den Gutachter, der vom behandelnden Therapeuten zu erstellen ist. Dieser Bericht, der von den Kassen nicht eingesehen werden darf, geht in anonymisierter Form an einen von den Kassen bestellten Gutachter. Auf Empfehlung des Gutachters übernimmt die Kasse die Kosten für ein bestimmtes Stundenkontingent. Das Antragsverfahren ist für alle gesetzlichen Kassen in gleicher Weise geregelt.

 

Die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Probesitzungen zur Feststellung der Indikation und des geeigneten Therapieverfahrens werden ohne Antragsverfahren von den Kassen übernommen.

Private Kassen

Je nach Vertrag übernehmen Private Kassen die Kosten für eine Psychotherapie. Nicht selten zahlen Private Kassen pro Jahr nur bis zu einem relativ geringen festgesetzten Höchstbetrag. Es empfiehlt bei Privatkassen unbedingt vor Einleitung einer Psychotherapie Auskünfte über die vertragsgemäßen Kostenübernahme für Psychotherapie einzuholen.

Das Antragsverfahren bei Privatkassen verläuft meist analog dem der Gesetzlichen Kassen (siehe oben).

Auch bei Privaten Kassen werden in der Regel die Kosten für Probesitzungen (üblicherweise fünf Sitzungen) ohne Antragsverfahren übernommen.

 

 

 

 


 

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